Cannabis Clubs: Regeln, Mitgliedschaft, Abgabe & Verbote

Kurzfassung (TL;DR)

  • Ein Cannabis Club ist in Deutschland rechtlich als Anbauvereinigung geregelt: Erlaubt ist ein gemeinschaftlicher Eigenanbau mit behördlicher Erlaubnis und strengen Vorgaben (u. a. Alterskontrolle, Jugendschutz, Dokumentation)1.
  • Mitglieder erhalten Cannabis nur für den Eigenkonsum und nur in begrenzten Mengen: max. 25 g pro Tag und max. 50 g pro Monat – für 18-20-Jährige gelten max. 30 g pro Monat und eine THC-Obergrenze von 10 %1.
  • In Anbauvereinigungen gelten klare Verbote: Kein Konsum auf dem Vereinsgelände oder innerhalb von 100 Metern um den Eingangsbereich, außerdem gilt ein generelles Werbeverbot1.

Einleitung: Cannabis Clubs, oft auch Cannabis Social Clubs genannt, heißen im deutschen Konsumcannabisgesetz rechtlich Anbauvereinigungen1. Dieser Artikel erklärt sachlich und einsteigerfreundlich, was ein Cannabis Club ist, wer Mitglied werden darf, welche Cannabis Club Regeln bei Abgabe und Besitz gelten und welche Punkte in der Praxis besonders beachtet werden müssen.

Was ist ein Cannabis Club?

„Cannabis Club“ ist im deutschsprachigen Alltag häufig ein Sammelbegriff für verschiedene Vorstellungen (Verein, Community, „Social“).

In Deutschland ist der entscheidende Punkt: Der Staat verwendet und reguliert vor allem den Begriff Anbauvereinigung – also eine Organisation, die Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an Mitglieder weitergibt, verbunden mit behördlicher Erlaubnis und Kontrolle1.

Nur im Rahmen der Anbauvereinigung ist die Weitergabe von Cannabis unter den Bedingungen des Gesetzes zulässig, und zwar erst nach behördlicher Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde1.

International wird das „Cannabis Social Club“-Modell als nicht-kommerzieller, von Konsumierenden getragener Ansatz beschrieben, der auf Selbstorganisation und Harm-Reduction-Prinzipien basiert3.

Praktisch bedeutet das: Ein „Cannabis Club“ ist kein Coffeeshop und kein Laden. Die Idee ist nicht „freie Abgabe“, sondern eine eng begrenzte, geschlossene Versorgung erwachsener Mitglieder unter Jugendschutz- und Kontrollvorgaben1. Mitglieder sollen zudem am gemeinschaftlichen Eigenanbau mitwirken; Anbauvereinigungen sind rechtlich nicht als bloße Abgabestellen gedacht1.

Wer darf Mitglied werden bei Cannabis Clubs?

Mitglied in einer Anbauvereinigung darf nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat1.

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder aufnehmen1.

Außerdem darf eine Person nicht Mitglied mehrerer Anbauvereinigungen gleichzeitig sein1. Alter und Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt sind bei der Aufnahme durch amtliche Dokumente nachzuweisen1.

Die Satzung der Anbauvereinigung muss eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vorsehen1. Fällt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland weg, muss dies der Anbauvereinigung mitgeteilt werden; die Satzung muss für diesen Fall den Ausschluss vorsehen1.

Für junge Erwachsene (18-20-Jährige) gelten zusätzliche Schutzvorgaben, die sich direkt auf Abgabemengen und den THC-Gehalt auswirken1.

Welche Cannabis Club Regeln gelten für die Abgabe?

Die Abgabe ist streng gedeckelt: Mitglieder erhalten höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat zum Eigenkonsum1.

Für 18-20-Jährige beträgt die monatliche Höchstmenge 30 Gramm und das Cannabis darf dabei maximal 10 % THC enthalten1.

Anbauvereinigungen dürfen zudem 7 Cannabissamen oder 5 Stecklinge pro Monat weitergeben; dies gilt sogar für erwachsene Nicht-Mitglieder zum privaten Eigenanbau1.

Die Weitergabe ist zudem inhaltlich begrenzt: Erlaubt ist die Abgabe nur in „Reinform“, also als Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter) oder Haschisch (Harz)1.

Das weitergegebene Cannabis muss neutral verpackt sein und es muss ein Informationszettel mitgegeben werden, unter anderem zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte, durchschnittlichem THC- und CBD-Gehalt sowie Risikohinweisen1.

Unzulässig ist jede Abgabe, bei der Cannabis mit Tabak/Nikotin oder Lebensmitteln vermischt ist (z. B. „Haschkekse“)1.

Anbauvereinigungen dürfen außerdem keinen Alkohol oder Tabak an Mitglieder abgeben1.

Damit diese Regeln funktionieren, sind Alters- und Mitgliedschaftskontrollen vorgesehen (Mitgliedsausweis + amtlicher Lichtbildausweis)1. Die Abgabe erfolgt bei persönlicher Anwesenheit des weitergebenden und des annehmenden Mitglieds innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung2.

Was ist in Cannabis Clubs verboten?

Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen ist der Konsum von Cannabis verboten1. Das Konsumverbot gilt zudem auch in Sichtweite, also in einem Abstand von 100 Metern um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung1.

Es gibt außerdem Standort- und Werbevorgaben: Anbauvereinigungen dürfen nicht in einem Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen zugelassen werden1.

Für Anbauvereinigungen gilt zudem ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot (einschließlich sozialer Medien)1.

Versand, Lieferung und Onlinehandel von Konsumcannabis bleiben verboten1.

Minderjährigen darf kein Zutritt zum befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung gewährt werden2. Zudem darf das befriedete Besitztum nach außen nicht durch werbende Beschilderungen oder andere auffällige gestalterische Elemente erkennbar gemacht werden2.

Für mehr Informationen zu Cannabis-Gesetzen in Deutschland, besuche die Seite Cannabis-Gesetz.

FAQ

Woran erkennt man einen legalen Cannabis Club in Deutschland?

Einen legalen Cannabis Club erkennt man daran, dass es sich um eine behördlich erlaubte Anbauvereinigung handelt. Entscheidend ist die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Ohne diese Erlaubnis darf ein Verein kein Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben.

Darf ich im Cannabis Club vor Ort konsumieren?

Nein: Der Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen sowie in deren Sichtweite ist verboten2.

Wie viel Cannabis darf ich als Mitglied bekommen?

Erlaubt sind höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat; für 18-20-Jährige höchstens 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC1.

Quellen

Ausklappen
  1. Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (FAQ) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
  2. Gesetze im Internet: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html
  3. Belackova, V.; Wilkins, C.: Consumer agency in cannabis supply – Exploring auto-regulatory documents of the cannabis social clubs in Spain. International Journal of Drug Policy (2018). PubMedhttps://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29367012/

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische Beratung/Diagnose.